Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Immobilienfotografie, Videografie und Drohnenaufnahmen · Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Fabian Tasch, Elsässer Weg 8, 45481 Mülheim an der Ruhr (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „ich“), und seinen Kunden über Foto-, Video-, Drohnen- und 360°-Aufnahmen sowie damit verbundene Leistungen.

(2) Mein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere an Immobilienmakler und Bauträger (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher werden nicht beliefert.

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ich ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt habe.

§ 2 Leistungen

(1) Welche Leistungen ich erbringe, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Grundlage sind die auf der Website beschriebenen Pakete und Einzelleistungen (z. B. Immobilienfotografie, Hochstativaufnahmen, Drohnenaufnahmen, Immobilienvideo, 360°-Rundgang).

(2) Zusatzleistungen (z. B. hochauflösende Dateien oder weitergehende Retusche) sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannt sind.

(3) Ich schulde die fachgerechte Erstellung und Bearbeitung der Aufnahmen, nicht einen bestimmten künstlerischen Geschmack oder einen bestimmten Vermarktungserfolg.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website und das Ausfüllen des Anfrageformulars sind kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Anfrage des Kunden.

(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ich dem Kunden per E-Mail eine Auftragsbestätigung mit Angebot übersende. Der Inhalt dieser Auftragsbestätigung ist maßgeblich.

§ 4 Preise und Anfahrtskosten

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist.

(2) Für die Anfahrt zum Objekt gilt folgende Staffelung, gemessen als einfache Strecke nach Google Maps ab der Adresse im Impressum bis zum Objekt:

(3) Die jeweilige Anfahrtspauschale wird im Angebot ausgewiesen. Die Preise der Pakete, Einzel- und Zusatzleistungen ergeben sich aus der Preisliste auf meiner Website oder aus dem Angebot.

(4) Neukunden erhalten auf ihren ersten Auftrag 50 % Rabatt auf den Preis des Pakets Starter. Für andere Pakete und Einzelleistungen gilt der Rabatt nicht. Neukunde ist ein Unternehmen, das bisher noch keinen Auftrag bei mir erteilt hat. Der Rabatt wird einmal pro Unternehmen gewährt, auch wenn mehrere Mitarbeiter oder Standorte desselben Unternehmens beauftragen. Zusatzleistungen und Anfahrtspauschalen sind vom Rabatt ausgenommen.

(5) Nach fünf abgeschlossenen und bezahlten Aufträgen erhält der Kunde auf alle weiteren Aufträge 5 % Rabatt auf die Preise der Pakete, Einzelleistungen und Zusatzleistungen. Anfahrtspauschalen sind vom Rabatt ausgenommen. Der erste, mit Neukundenrabatt gebuchte Auftrag zählt mit.

(6) Die Rabatte nach Absatz 4 und 5 lassen sich nicht miteinander oder mit anderen Aktionen kombinieren. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Ich kann die Rabattaktionen für künftige Aufträge ändern oder beenden.

§ 5 Zahlung

(1) Ich stelle die Rechnung nach Lieferung der Leistung. Sie wird per E-Mail versendet.

(2) Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Zahlung ist per Banküberweisung oder per PayPal möglich.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere über Verzugszinsen.

§ 6 Termine, Stornierung und Wetter

(1) Der Aufnahmetermin wird mit dem Kunden abgestimmt und in der Auftragsbestätigung festgehalten.

(2) Der Kunde kann den Termin bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei absagen oder verschieben. Bei einer späteren Absage berechne ich 40 % des vereinbarten Preises als pauschalen Ausfall.

(3) Schlechtes Wetter berechtigt nur mich, Drohnenaufnahmen zu verschieben. Die Drohnenaufnahmen werden dann in Abstimmung mit dem Kunden nachgeholt; dafür fallen keine weiteren Anfahrtskosten an. Der Kunde kann einen Termin nicht allein wegen schlechten Wetters kostenfrei absagen; es gelten die Regelungen in Absatz 2.

(4) Pauschalen nach diesem § 6 und nach § 7 sind pauschalierter Ersatz für den entstandenen Aufwand und die blockierte Arbeitszeit. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Mitwirkung des Kunden und Zugang zum Objekt

(1) Der Kunde (Makler) oder der Eigentümer sorgt dafür, dass ich zum vereinbarten Termin Zugang zum Objekt erhalte. Das Objekt muss sich in einem fotografierbaren Zustand befinden, es muss also aufgeräumt und für die Aufnahmen vorbereitet sein. Der Kunde stellt sicher, dass der Eigentümer mit den Aufnahmen einverstanden ist.

(2) Treffe ich zum vereinbarten Termin niemanden an, wird mir kein Zugang gewährt und wurde der Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, berechne ich die volle Anfahrtspauschale nach § 4 sowie eine Ausfallpauschale von 70 % des Paketpreises für die blockierte Arbeitszeit.

(3) Ist das Objekt bei meinem Eintreffen nicht in einem fotografierbaren Zustand und kann der Termin deshalb nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, kann ich die Anfahrtspauschale nach § 4 und die Ausfallpauschale nach Absatz 2 in Rechnung stellen. Bei nur teilweisem Ausfall berechne ich die Ausfallpauschale anteilig für den nicht durchführbaren Teil.

§ 8 Ablauf und Lieferung

(1) Je nach gebuchtem Paket benötige ich für die Aufnahmen vor Ort zwischen 30 Minuten und 2 Stunden. Danach sichere und bearbeite ich das Material und stelle es dem Kunden zum Download bereit.

(2) Fotos liefere ich innerhalb von 24 Stunden nach dem Aufnahmetermin. Alle anderen Produkte (z. B. Video, Drohnenaufnahmen, 360°-Rundgang) liefere ich spätestens nach 3 Tagen. Bei höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern sich diese Fristen entsprechend.

(3) Die Lieferung erfolgt als Download-Link. Der Link wird 1 Monat nach Bereitstellung abgeschaltet. Der Kunde lädt die Dateien innerhalb dieser Zeit herunter und sichert sie selbst. Eine erneute Bereitstellung nach Ablauf ist nur nach Absprache möglich.

(4) Die Dateien werden je nach Paket in reduzierter Auflösung und webtauglich optimiert geliefert. Hochauflösende Dateien sind in den Paketen Premium und Komplett enthalten. Bei allen anderen Paketen und Einzelleistungen können sie als Zusatzleistung dazugebucht werden.

§ 9 Bildbearbeitung und Revision

(1) Ich bearbeite die Aufnahmen klassisch, insbesondere durch Anpassung von Farben und Bildausschnitt sowie den Austausch des Himmels. Ich verändere die Bildinhalte nicht mit künstlicher Intelligenz. Eine weitergehende Retusche ist eine Zusatzleistung und kann dazugebucht werden.

(2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Aufnahmen in seinen Exposés und Anzeigen nicht irreführend verwendet werden. Bauliche Gegebenheiten und der Zustand des Objekts werden von mir nicht verändert.

(3) Der Kunde kann eine Revisionsrunde für kleinere Änderungen kostenfrei in Anspruch nehmen. Jede weitere Runde berechne ich zum Preis laut Preisliste (derzeit 29 €).

§ 10 Nutzungsrechte und Urheberbenennung

(1) Das Urheberrecht an allen Aufnahmen liegt bei mir. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Aufnahmen. Der Kunde darf sie für die Vermarktung des abgebildeten Objekts (Exposé, Immobilienportale, eigene Website, Social Media, Print, Aushänge) und zur eigenen Werbung nutzen.

(2) Der Kunde darf die Aufnahmen an den Eigentümer des Objekts und an Vermarktungspartner (z. B. Portale) weitergeben. Der Eigentümer darf sie ebenfalls zur Vermarktung des Objekts nutzen. Nicht gestattet sind der Weiterverkauf der Aufnahmen als eigenständiges Produkt (z. B. über Bildagenturen) und die Nutzung für andere Objekte.

(3) Bei Veröffentlichung ist, soweit üblich und zumutbar, „Foto: LAB-MOTION“ anzugeben.

(4) Ich darf die Aufnahmen ohne Nennung der genauen Adresse für meine Website, mein Portfolio, Social Media und meine Eigenwerbung verwenden. Möchte der Kunde oder der Eigentümer dies im Einzelfall nicht, teilt der Kunde mir das vor der Beauftragung mit.

§ 11 Drohnenaufnahmen

(1) Ich besitze den EU-Drohnenführerschein sowie eine Haftpflichtversicherung für den Drohnenbetrieb. Vor jedem Flug prüfe ich Flugverbotszonen und -beschränkungen und kläre erforderliche Genehmigungen.

(2) Drohnenaufnahmen führe ich nur durch, wenn sie rechtlich zulässig und sicher möglich sind. Ist ein Flug dauerhaft nicht möglich, berechne ich die nicht erbrachte Drohnenleistung nicht bzw. erstatte sie.

§ 12 Persönlichkeitsrechte und Datenschutz auf Aufnahmen

(1) Ich mache persönliche Gegenstände auf den Aufnahmen unkenntlich, insbesondere Kfz-Kennzeichen, Hausnummern, private Bilder und erkennbare Personen.

(2) Der Kunde sorgt nach Möglichkeit dafür, dass sich bei den Aufnahmen keine Personen im Objekt befinden und persönliche Gegenstände entfernt sind.

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach meiner Datenschutzerklärung.

§ 13 Mängel

(1) Der Kunde prüft die gelieferten Dateien unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung, und rügt erkennbare Mängel in Textform (E-Mail). Danach gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen nicht erkennbaren Mangel.

(2) Bei berechtigten Mängeln bessere ich nach. Die Vorgaben zur Revisionsrunde in § 9 bleiben unberührt. Ist die Nachbesserung nicht möglich oder scheitert sie, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden.

§ 14 Haftung

(1) Ich hafte unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung durch den Kunden entstanden wäre.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, mein Wohnsitz Mülheim an der Ruhr.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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